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Frontbild steiniger Strand

Die DGB-Jugend ist ein eigenständiger Jugendverband. Als Dachverband sind wir politisch unabhängig, aber nicht neutral. Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder im Landesjugendring, Stadtjugendringen und Kreisjugendringen sowie in diversen Ausschüssen. Für die Mitgliederbetreuung, die betriebliche Arbeit und Tarifverträge sind die Mitgliedsgewerkschaften zuständig.


Lernmittelfreiheit in Baden-Württemberg


Unterricht und Lernmittel in öffentlichen Schulen sind unentgeltlich (...)

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit Urteil vom 23.01.2001 entschieden, dass den Schülern an den öffentlichen Schulen des Landes von den Schulträgern auch billige Lektürehefte kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Der VGH hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.
(Az.: 9 S 331/00)

Auf dieser Seite wollen wir für den Anfang wichtige Informationsquellen im Internet zum Thema Lernmittelfreiheit zusammen stellen.

Die Juristische Fakultät der Uni Tübingen hält grundsätzliche Informationen zum VGH-Urteil über die Lernmittelfreiheit bereit.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) von DaimlerChrysler Sindelfingen berichtet von konkreten Beschwerden im Bereich Lernmittelfreiheit in einem offenen Brief an die Kultusministerin und fordert sie auf, die Mißstände möglichst schnell zu beseitigen.
Weitere Infos, auf den Seiten der IG Metall-Jugend Baden-Württemberg

Wer sich genauer über die Lernmittelverordnung informieren will, kann diese unter IFK-Service/Verordnungen downloaden.

Die GEW plädiert in der Pressemeldung vom 12.07.04 für gleiche Bedingungen für alle Schüler/innen. Sie möchte die Lernmittelfreiheit erhalten.

Wer weitere Fragen hat, der kann auch eine eMail an die DGB-Jugend Baden-Württemberg senden. Die DGB-Jugend und ihre Mitgliedsgewerkschaften haben im Übrigen schicke Broschüren und Leporellos zum Thema aufgelegt. Zu beziehen sind die Originale über die Mitgliedsgewerkschaften oder die DGB-Jugend (Adresse unter Kontakte).